Der Rettungshundeführer ist als Helfer des Sanitätsdienstes des Deutschen Roten Kreuzes Mitglied der jeweiligen DRK-Bereitschaft. Er nimmt am Dienst in seiner DRK-Bereitschaft wie alle anderen teil, wobei zu berücksichtigen ist, dass Rettungshundeführer ein zeitaufwendiges Ausbildungs- und Trainingsprogramm mit ihren Rettungshunden zu absolvieren haben und ihnen daher die Möglichkeit hierzu anstatt anderer Dienste weitestgehend eingeräumt werden muss.
Der Rettungshund ist Eigentum des Rettungshundeführers, mit dem er ein Team bildet. Die Belange der Rettungshundearbeit in Hinsicht auf alle grundsätzlichen und einheitlich geltenden Regelungen werden vom DRK-Generalsekretariat koordinierend wahrgenommen. Rettungshundeinformationen sind in die Einsatz- und Alarmpläne des Landesverbandes, der Kreisverbände sowie der Rettungsleitstellen einbezogen. Sie können als wichtiges Element des Rettungseinsatzes (z. B. bei Verschüttungen durch Gasexplosionen) eingesetzt werden. Aber auch die Suche nach vermissten Personen in der Fläche (z. B.Wald usw.) stellt eine eindeutige Indikation zur Alarmierung der Rettungshundeteams dar und ist ein häufiger Einsatzanlass.
Haben Sie Interesse an der Mitarbeit in unserer Rettungshundestaffel oder Fragen zur Ausbildung? Kontaktieren Sie doch gleich den zuständigen Ansprechpartner. Gern können Sie dafür das Kontaktformular nutzen.